Wie kann man sich schützen?

Wie auf einer der vorigen Seite angedeutet, könnten Gefahren auftreten, wenn Scientologen im Management, der Personalabteilung oder in sicherheitsrelevanten Bereichen (z. B. Umgang mit sensiblen oder persönlichen Daten) tätig sind. Nicht jeder Scientologe in einem Unternehmen stellt aber eine Gefahr dar. Und natürlich sind Scientologen auch normale Menschen, die irgendwo ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Panik und Hysterie sind also fehl am Platz. Vorsicht sollte man allerdings in den oben genannten sensiblen Bereichen walten lassen und auch Weiterbildungsangebote für die eigene Firma (besonders im Management-Bereich) sorgfältig prüfen.

Ein gewisser Schutz entsteht dadurch, dass man auf die in der vorigen Seite genannten Merkmale achtet.

Wenn ein Verdacht besteht und man sicher gehen will, kann man sich eine sogenannte Schutzerklärung unterschreiben lassen. Dabei ist genau auf den Text zu achten. Der einfache Hinweis, "kein Scientologe zu sein" bzw. dass die "Firma nichts mit Scientology zu tun hat", reicht nicht aus - eine solche Erklärung würden Scientologen in der Regel bedenkenlos abgeben.

Folgende Formulierungen haben sich nach den bisherigen Erfahrungen als sicher erwiesen (Quelle: Senat Berlin - weitere Infos auf den Seiten meines ev. Kollegen):

 


Erklärung

Ich, der/die Unterzeichnende erkläre,

  1. dass ich bzw. mein Unternehmen ...................................................................... nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeite(t)/unterrichte(t)/oder Leistungen anbiete(t),

  2. dass weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurden/werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben/besuchen und

  3. dass ich die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung meines Unternehmens/zur Durchführung meiner Kurse und/oder Seminare ablehne.

  4. Eine künftige Veränderung in dieser Hinsicht werde ich umgehend und unaufgefordert mitteilen.

Datum/Unterschrift (Geschäftsführer/Leiter des Unternehmens)

 


Erklärung

  1. der Auftragnehmer versichert,

    • dass er/die Geschäftsleitung gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die "Technologie nach L. Ron Hubbard" nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet und keine Kurse und/oder Seminare nach dieser "Technologie" besucht und er/sie seine/ihre Mitarbeiter keine Kurse/Seminare nach dieser "Technologie" besuchen lässt;
    • dass nach seiner/der Geschäftsleitung Kenntnis keine seiner/ihrer Mitarbeiter oder sonst zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse und/oder Seminare nach dieser "Technologie" besucht.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, solche Mitarbeiter oder sonst zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse/Seminare nach dieser "Technologie" besuchen.

  3. Die Unwahrheit der Erklärung oder eines Teils des Erklärung in Ziffer 1 sowie der Verstoß gegen die Verpflichtung in Ziffer 2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

Datum/Unterschrift (Geschäftsführer/Leiter des Unternehmens)

 


Erklärung

  1. 1. Die Firma/Ich ..................... arbeitet/arbeite nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard.

  2. Weder die Firmenleitung noch die Mitarbeiter wurden oder werden nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult.

  3. Es ist auch zukünftig ausgeschlossen, dass Seminare durch mich/uns nach der Technologie von L. Ron Hubbard bei den Mitarbeitern Ihres Unternehmens durchgeführt werden.

Unterschrift und Datum.

 


Die Wirtschaftsministerkonferenz hat am 1.2.2001 den Ländern die Anwendung einer neuen, ausschließlich auftragsbezogenen Schutzklausel empfohlen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 6.3.2001 diese Schutzklausel für den Landesbereich übernommen. Sie hat folgende Wortlaut:

 Erklärung

"Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

Ort, Datum, Unterschrift"

Diese Schutzklausel ist im Sächsischen Amtsblatt Nr. 19 vom 10.5.2001, Seite 565 veröffentlicht.